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   BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84   

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https://dejure.org/1985,869
BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84 (https://dejure.org/1985,869)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1985 - KZR 8/84 (https://dejure.org/1985,869)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - KZR 8/84 (https://dejure.org/1985,869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB §§ 18, 34
    Formzwang für rechtlich selbständigen, aber in untrennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung - Rechtlich selbständiger anderer Vertrag - Zusammenhang - Schriftform

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2709 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 336
  • MDR 1986, 291
  • GRUR 1985, 988
  • BB 1985, 1687
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.06.1982 - KZR 19/81

    Schriftformerfordernis nach § 34 GWB

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    »Zur Frage, wann eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung (§ 18 GWB ) enthaltender Vertrag auf einen rechtlich selbständigen anderen Vertrag, mit dem er in einem untrennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang steht, in der zur Wahrung der Schriftform des § 34 GWB erforderlichen Weise hinweist (Ergänzung zum Senatsurteil BGHZ 84, 322 "Laterne").«.

    Bei dieser Sachlage würde der Zweck der Formvorschrift des § 34 GWB , es den Kartellbehörden und Gerichten zu erleichtern, sich Gewißheit über den Vertragsinhalt und über Ausmaß, Tragweite und Auswirkungen der Wettbewerbsbeschränkungen auf die Vertragspartner und auf die Wettbewerbsverhältnisse insgesamt zu verschaffen, vereitelt, wenn der Anschlußvertrag die mit ihm wirtschaftlich untrennbar verbundenen, aber in gesonderten Urkunden niedergelegten Vereinbarungen nicht erwähnte (Senatsurteil BGHZ 84, 322, 324 "Laterne").

    Die im Senatsurteil BGHZ 84, 322, 324 "Laterne" verlangte Erwähnung wirtschaftlich untrennbar verbundener Vereinbarungen braucht sich nicht auch auf den näheren Inhalt jener anderen Vereinbarungen zu erstrecken.

  • BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77

    Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund der EG-Agrarmarktordnung

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    Diese nicht als abschließend, sondern nur als beispielhaft anzusehende Aufzählung umfaßt auch andere Urkunden, die für eine größere Zahl von Fällen einheitlich gelten und für die zuständigen Behörden und Gerichte zweifelsfrei bestimmbar und ihrer Kenntnisnahme und Einbeziehung in die Überprüfung nicht entzogen sind (Senatsurteil BGHZ 72, 371, 378 "Butaris").

    Das Muster des Wärmelieferungsvertrages ist keine für eine größere Zahl von Fällen einheitlich geltende Urkunde (vgl. Senatsurteil BGHZ 72, 371, 378 "Butaris"; s. oben zu b).

  • BGH, 11.04.1978 - KZR 1/77

    Vertrag über eine Ausschließlichkeitsbindung (Geldspielautomaten, Musikautomaten,

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    Sie ist über den eigenen Bedarf hinaus als Nachfrager nach Heizenergie aufgetreten und hat überdies durch die Errichtung und Verpachtung des Heizwerks das Wärmelieferungsverhältnis auch auf seiten des Lieferanten, also der Klägerin, mitgestaltet, so daß sie durch die dazu entwickelten Tätigkeiten am Wirtschaftsverkehr teilgenommen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. April 1978 - KZR 1/77 "Gaststättenverpachtung" - WuW/E BGH 1521, 1522).

    Bei ihnen handelt es sich nicht um D W einseitig auferlegte Verpflichtungen; vielmehr stehen sie mit den Vertragspflichten der Klägerin, insbesondere ihrer Pflicht zur Wärmelieferung gemäß § 8 Abs. 1 des Vertrages, in einem Austauschverhältnis (vgl. dazu Senatsurteile vom 11. April 1978 aaO.; vom 14. Juli 1980 - KZR 19/79 "Mallendarer Bürgerstube" - WuWE BGH 1745, 1747).

  • BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75

    Gesamtnichtigkeit eines Automaten-Aufstellvertrages wegen Nichtbeachtung der

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    Sie käme nur in Betracht, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Grundpreise für nicht termingerecht angeschlossene Wohn- oder Gewerbeflächen in keinem irgendwie gearteten Zusammenhang mit den im Vertrag enthaltenen Wettbewerbsbeschränkungen stände (Senatsurteil vom 12. Mai 1976 - KZR 17/75 "Celler Imbiss" - WuW/E BGH 1426, 1428).
  • BGH, 06.03.1979 - KZR 12/78

    Schriftformerfordernis bei exklusivem Getränkebezugsvertrag - Annahme von

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    Der Berufung auf die Formnichtigkeit des Vertrages stehen auch nicht die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) entgegen (Senatsurteile vom 24. Februar 1975 - KZR 3/74 "Werkstück-Verbindungsmaschinen" - WuW/E BGH 1356, 1358; vom 1. Dezember 1977 - KZR 5/76 "Belüftungsgitter" - WuW/E BGH 1513, 1514 f; vom 6. März 1979 - KZR 12/78 "branchenübliche Preislisten" - WuW/E BGH 1592, 1595 = WM 1979, 675, 676).
  • BGH, 01.12.1977 - KZR 5/76

    Schadensersatz infolge Verletzung eines eingeräumten Gebietsschutzes -

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    Der Berufung auf die Formnichtigkeit des Vertrages stehen auch nicht die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) entgegen (Senatsurteile vom 24. Februar 1975 - KZR 3/74 "Werkstück-Verbindungsmaschinen" - WuW/E BGH 1356, 1358; vom 1. Dezember 1977 - KZR 5/76 "Belüftungsgitter" - WuW/E BGH 1513, 1514 f; vom 6. März 1979 - KZR 12/78 "branchenübliche Preislisten" - WuW/E BGH 1592, 1595 = WM 1979, 675, 676).
  • BGH, 24.02.1975 - KZR 3/74

    Formbedürftigkeit eines Lizenzvorvertrages wegen Beschränkungen im

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    Der Berufung auf die Formnichtigkeit des Vertrages stehen auch nicht die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) entgegen (Senatsurteile vom 24. Februar 1975 - KZR 3/74 "Werkstück-Verbindungsmaschinen" - WuW/E BGH 1356, 1358; vom 1. Dezember 1977 - KZR 5/76 "Belüftungsgitter" - WuW/E BGH 1513, 1514 f; vom 6. März 1979 - KZR 12/78 "branchenübliche Preislisten" - WuW/E BGH 1592, 1595 = WM 1979, 675, 676).
  • BGH, 23.03.1982 - KZR 18/81

    Erfüllungsübernahme nach § 15 GWB

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    Insbesondere war es zur Einhaltung der Schriftform nicht erforderlich, daß die Beklagte auch den Anschlußvertrag (und ggf. die weiteren Verträge vom 28. Mai/15. Juni 1973) unterzeichnete (vgl. Senatsurteil BGHZ 83, 234, 237 "Mendener Hof").
  • BGH, 14.07.1980 - KZR 19/79

    Preisvereinbarung in einem Bierbezugsvertrag - Formgültigkeit -

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    Bei ihnen handelt es sich nicht um D W einseitig auferlegte Verpflichtungen; vielmehr stehen sie mit den Vertragspflichten der Klägerin, insbesondere ihrer Pflicht zur Wärmelieferung gemäß § 8 Abs. 1 des Vertrages, in einem Austauschverhältnis (vgl. dazu Senatsurteile vom 11. April 1978 aaO.; vom 14. Juli 1980 - KZR 19/79 "Mallendarer Bürgerstube" - WuWE BGH 1745, 1747).
  • BGH, 08.03.1983 - KZR 7/82

    Abschluss eines Bierbezugsvertrages - Bestellung einer Grunddienstbarkeit -

    Auszug aus BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84
    Denn der Schriftform bedürfen jedenfalls die Vereinbarungen, die die Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 18j Abs. 1 Nr. 2 GWB enthalten und ihrer Sicherung dienen (dazu vgl. Senatsurteil vom 8. März 1983 - KZR 7/82 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 130/96

    Kein Schadensersatz für Benetton-Händler wegen "Schockwerbung"

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 84, 322, 324, 119, 112, 113 ff, Urteil vom 9. Juli 1985 - KZR 8/84 = NJW-RR 1986, 336 unter 2 a, Urteil vom 11. März 1997 - KZR 44/95 = ZIP 1997, 938 unter I 1) erfaßt das Schriftformerfordernis des § 34 GWB zwar über die eigentliche Ausschließlichkeitsbindung im Sinne von § 18 GWB hinaus alle für die Beurteilung der wettbewerblichen Wirkungen der Bindung bedeutsamen Teile eines wirtschaftlich einheitlichen Vertragsgefüges, selbst wenn dieses aus mehreren äußerlich getrennten Verträgen besteht.
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Der - im Hinblick auf den Sachvortrag des Beklagten unterstellte - Verstoß gegen das gesetzliche Formerfordernis auch nur hinsichtlich einer ergänzenden Abrede führt regelmäßig zur Nichtigkeit des ganzen Vertrages (BGH, Urteil vom 9. Juli 1985 - KZR 8/84 = NJW-RR 1986, 336 unter 3; Emmerich a.a.O. § 34 Rdnr. 107).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 134/96

    Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers wegen Schockwerbung; Wirksamkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 84, 322, 324; 119, 112, 113 ff; Urteil vom 9. Juli 1985 - KZR 8/84 = NJW-RR 1986, 336 unter 2 a; Urteil vom 11. März 1997 - KZR 44/95 = ZIP 1997, 938 unter I 1) erfaßt das Schriftformerfordernis des § 34 GWB zwar über die eigentliche Ausschließlichkeitsbindung im Sinne von § 18 GWB hinaus alle für die Beurteilung der wettbewerblichen Wirkungen der Bindung bedeutsamen Teile eines wirtschaftlich einheitlichen Vertragsgefüges, selbst wenn dieses aus mehreren äußerlich getrennten Verträgen besteht.
  • BGH, 06.05.1997 - KZR 42/95

    "Sprengwirkungshemmende Bauteile"; Rückabwicklung eines formnichtigen

    Unschädlich ist, daß die - eine wirtschaftliche Einheit darstellenden - Lizenzverträge von 1982 und 1986 in zwei verschiedenen Urkunden niedergelegt sind; denn die jüngere Vereinbarung nimmt ausdrücklich auf den älteren Vertrag Bezug, auf dem sie aufbaut und den sie voraussetzt (vgl. BGHZ 84, 322, 324 f. [BGH 29.06.1982 - K ZR 19/81] - Laterne; BGH, Urt. v. 9.7.1985 - KZR 8/84, WuW/E 2158, 2162 f. - Anschlußvertrag).
  • BGH, 09.03.1999 - KZR 23/97

    Markant

    Ergibt aber die Auslegung, welcher Vertrag mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden gemeint ist, ist dem Schriftformerfordernis bei der Auswechselung eines Vertragspartners Genüge getan (vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1982 - KZR 18/81, WuW/E 1909 f. - Mendener Hof; Urt. v. 9.7.1985 - KZR 8/84, WuW/E 2158, 2162 - Anschlußvertrag; i.E. ebenso Hennig aaO § 34 GWB Rdn. 14), weil die Kartellbehörde auf der Grundlage dieser Urkunden ihre Kontrollaufgabe wahrnehmen kann.
  • OLG Stuttgart, 16.05.1997 - 2 U 229/96

    Schadensersatz wegen Verletzung des Alleinvertretungsrechtes; Schriftform

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  • BGH, 30.06.1987 - KZR 7/86

    Ausschließlichkeitsvereinbarung - Fuhrunternehmer - Lastzug - Überlassung

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  • OLG Hamm, 31.10.2003 - 19 U 5/99

    Anspruch eines Betreibes von Einzelhandelsmärkten (hier Sonderpostenmärkte) gegen

    § 34 GWB a. F. dient auch dazu, den Gerichten und den mit der Kartellüberwachung befaßten Behörden die Kontrolle darüber zu ermöglichen, wer tatsächlich Vertragspartei ist (BGH, NJW-RR 1986, 336).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2001 - U (Kart) 11/01

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Aushandelns von Rabattsätzen durch den

    Nimmt die Haupturkunde auf eine ergänzende Urkunde Bezug, die von den Parteien des Hauptvertrages nicht mitunterzeichnet worden ist, ist dem Gebot der Einheitlichkeit der Urkunde (§ 126 Abs. 2 BGB) nur dann genügt, wenn die in Bezug genommene Urkunde mit der Haupturkunde fest und dauerhaft verbunden wird (BGH, NJW-RR 86, 336, 338; Senat, WuW/E DE R 344 ff., bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 16.11.1999 KZR 29/99).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 94/97

    Schriftformerfordernis nach § 34 GWB

    Dessen Satz 3 läßt nämlich den Hinweis auf andere Urkunden zu, und zwar nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht nur auf die dort ausdrücklich genannten Satzungen, Beschlüsse und Preislisten, sondern auf alle Urkunden, die den Kartellbehörden die gleichen Kontrollmöglichkeiten bieten, wie die besonders aufgeführten Schriftstücke (vgl. BGH NJW 1979, 490, 492; NJW-RR 1986, 336, 337, 338; OLG Düsseldorf a.a.O.).
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